Förderungen

Hier finden sie nützliche Hinweise bzgl. Förderungen und Steuererleichterungen, die sie bei der Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen können

Genauere Bestimmungen wie z.B. Voraussetzungen und Höhe der Förderungen entnehmen sie bitte den entsprechenden Rubriken.


So profitieren Sie gleich 2x vom AK OÖ Bildungsbonus-Förderprogramm


FAB Organos ist neuer Kooperationspartner im AK-Bildungsbonus-Förderprogramm. Damit erhalten AK OÖ Mitglieder bei FAB Organos einen attraktiven Rabatt, der aus zwei Teilen besteht.

  1. Sie zahlen einen ermäßigten Preis für das gewählte Seminar – Das regelt der AK-Leistungskartenrabatt. Beachten Sie einfach die Eingabe Ihrer AK-Kartennummer bei unserer Online-Anmeldung.
  2. Sie haben nach dem Seminar zusätzlich die Möglichkeit, bei der AK OÖ den Bildungsbonus einzulösen. Die Arbeiterkammer fördert Ihre Aus- und Weiterbildung mit dem AK-Bildungsbonus in Höhe von 150 Euro.

Details der Arbeiterkammer OÖ zum Bildungsbonus-Förderprogramm finden Sie hier.

Beachten Sie: Sollte Ihr Arbeitgeber das Seminar zahlen, greift diese Förderung nicht! Die Förderung ist für alle, die das Seminar privat zahlen.
 

Rechenbeispiel

  • Sie wählen ein 2-Tages-Seminar, das normal € 396,- kostet.
  • Mit AK-Leistungskartenrabatt kostet es nur € 316,80. Ihre Ersparnis: € 79,20.
  • Nach dem Seminar stellen Sie bei der AK OÖ den Antrag auf den Bildungsbonus.
    Sie bekommen nochmal 40% Rabatt auf den reduzierten Preis von € 316,80: € 126,72.
  • Die Summe Ihrer Förderung liegt nun bei € 79,20 + € 126,72 = € 205,92.
  • So kostet Sie das Seminar letztlich nur € 190,08 statt € 396,00.


                              Normalpreis        € 396,00

         AK-Leistungskartenrabatt        €   79,20

                    AK-Bildungsbonus        € 126,72

    Reduzierter Seminar-Preis        € 190,08


Oö. Bildungskonto

FAB Organos wurde das "Qualitätssiegel des oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungs- einrichtungen" verliehen.
Das bedeutet, dass für unsere Veranstaltungen das
Bildungskonto des Landes OÖ in Anspruch genommen werden kann!

HINWEIS: Die Förderzusagen bleiben auch bei der Umstellung auf eine Online-Veranstaltung aufrecht. (Stand: 16.11.20)

Allgemeines und spezielles Bildungskonto (BGD/E-1) 

Amt der Oö. Landesregierung
4021 Linz, Bahnhofplatz 1 (LDZ)
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at


AMS Qualifizierungsförderung

Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.

Höhe der Förderung

  • 50 % der Kurskosten
  • 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde

Welche Bildungsangebote werden gefördert?

  • Überbetrieblich verwertbare Kurse ab 16 Kursstunden
  • Vorlage eines Bildungsplans ist notwendig

 Hier kommen Sie zu der genauen Ausschreibung des AMS


Alle Bildungsförderungen im Überblick

Mit einem einfachen Formular bekommen Sie einen Überblick über relevante Förderungen auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Schauen Sie auf www.kursfoerderung.at.

Hier auch ein paar Hinweise aus den Bundesländern:

Niederösterreich Bildungsförderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Steiermark Erwachsenenbildung/Weiterbildung - Verwaltung - Land Steiermark

Kärnten Transparenzportal - Bildungsförderung des Landes Kärnten

Vorarlberg Bildungszuschuss – Wir fördern Ihre Zukunft

Wien Kursförderungen für ArbeitnehmerInnen in Wien – waff

Burgenland Qualifikationsförderungszuschuss - Land Burgenland


Steuer

Falls der Kurs der beruflichen Weiterbildung dient und keine der o.g. Förderungen in Anspruch genommen werden kann, können die Kosten (Kurskosten, km-Geld/Fahrtspesen, Diäten, Nächtigung) im Rahmen der Werbungskosten veranlagt werden.

Wurde ein Teil dieser Kosten durch o.g. Förderungen finanziert, kann natürlich auch die Differenz im Rahmen der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung geltend gemacht werden 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.