Förderungen

Hier finden sie nützliche Hinweise bzgl. Förderungen und Steuererleichterungen, die sie bei der Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen können

Genauere Bestimmungen wie z.B. Voraussetzungen und Höhe der Förderungen entnehmen sie bitte den entsprechenden Rubriken.

Alle Bildungsförderungen im Überblick

Mit einem einfachen Formular bekommen Sie einen Überblick über relevante Förderungen auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Schauen Sie auf www.kursfoerderung.at.

Hier auch ein paar Hinweise aus den Bundesländern:

Niederösterreich Bildungsförderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Steiermark Erwachsenenbildung/Weiterbildung - Verwaltung - Land Steiermark

Kärnten Transparenzportal - Bildungsförderung des Landes Kärnten

Vorarlberg Bildungszuschuss – Wir fördern Ihre Zukunft

Wien Kursförderungen für ArbeitnehmerInnen in Wien – waff

Burgenland Qualifikationsförderungszuschuss - Land Burgenland


Oö. Bildungskonto

FAB Organos wurde das "Qualitätssiegel des oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungs- einrichtungen" verliehen.
Das bedeutet, dass für unsere Veranstaltungen das
Bildungskonto des Landes OÖ in Anspruch genommen werden kann!

HINWEIS: Die Förderzusagen bleiben auch bei der Umstellung auf eine Online-Veranstaltung aufrecht. (Stand: 16.11.20)

Allgemeines und spezielles Bildungskonto (BGD/E-1) 

Amt der Oö. Landesregierung
4021 Linz, Bahnhofplatz 1 (LDZ)
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at


AMS Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von Arbeitnehmer*innen in COVID-19-Kurzarbeit.

Hier kommen Sie zu der genauen Ausschreibung des AMS.


AMS Qualifizierungsförderung

Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.

Höhe der Förderung

  • 50 % der Kurskosten
  • 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde

Welche Bildungsangebote werden gefördert?

  • Überbetrieblich verwertbare Kurse ab 16 Kursstunden
  • Vorlage eines Bildungsplans ist notwendig
  • Einreichung beim AMS spätestens 1 Woche vor der Bildungsmaßnahme (Bedeutet: Einreichung bei FAB Organos spätestens 2 Wochen vor Bildungsmaßnahme, besser früher)

 Hier kommen Sie zu der genauen Ausschreibung des AMS


Steuer

Falls der Kurs der beruflichen Weiterbildung dient und keine der o.g. Förderungen in Anspruch genommen werden kann, können die Kosten (Kurskosten, km-Geld/Fahrtspesen, Diäten, Nächtigung) im Rahmen der Werbungskosten veranlagt werden.

Wurde ein Teil dieser Kosten durch o.g. Förderungen finanziert, kann natürlich auch die Differenz im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend gemacht werden 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.